Vorkaufsrecht: Wem steht die Immobilie zu?
Bei einer Wohnungsumwandlung in Eigentum hat ein dingliches Vorkaufsrecht für Angehörige Vorrang vor dem Mietervorkaufsrecht, selbst wenn das Mietverhältnis zuvor bestand. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (Az.: V ZR 48/23).