Eigentümerversammlungen: Eine neue Ära
Seit dem 17. Oktober 2024 ist die Abhaltung von virtuellen Wohnungseigentümerversammlungen (WEG) gesetzlich erlaubt (§ 23 Abs. 1a WEG). Dadurch wird es den Wohnungseigentümern ermöglicht, ohne physische Anwesenheit über Beschlüsse zu entscheiden.