Spekulationsfrist: Schummeln gilt nicht

Die zehnjährige Spekulationsfrist für Gewinne aus Immobilienverkäufen greift auch dann, wenn Familienangehörige die Immobilie nutzen. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt (AZ: IX R 13/23). Ein Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen hatte versucht, die Einkommensteuer zu umgehen, indem sie ihre Schwiegermutter kostenlos in der Immobilie wohnen ließen.