WEG: Großer Spielraum bei Kostenverteilung
Neue Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz bieten mehr Flexibilität bei der Kostenaufteilung für Instandhaltungsmaßnahmen. Laut der Urteile V ZR 81/23 und V ZR 87/23 des Bundesgerichtshofs (BGH) können Eigentümergemeinschaften nun Beschlüsse fassen, die eine spezifische Kostenverteilung zulasten einzelner Eigentümer für die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums vorsehen.