Wenn Kaufinteressenten über einen Makler vorgestellt werden, kommt es vor, dass diese nach einer ersten Besichtigung zwecks eines zweiten Termins direkt an die Verkäuferseite wenden. Hiergegen ist nichts einzuwenden, wenngleich ich es auch erlebt habe, dass bei einer solchen Gelegenheit eine Verkäuferin schlicht überrumpelt wurde, was für sie zu einem schlechteren Kaufpreis geführt hat.
Wenn ein Kaufinteressent bei dieser Gelegenheit die Idee einbringt, doch den Makler zu umgehen, wird er sicherlich auch keine Hemmungen haben, seine Kaufvertragspartner zu übervorteilen. Wichtig ist der Makler auch als anwesender Dritter, der die Verhandlungen und Absprachen dokumentieren kann.