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Die Energieausweis Pflicht

Energieausweis Pflicht seit 2014


Seit dem ersten Mai 2014 ist die neue und verschärfte Energieausweispflicht in Kraft, doch die wenigsten Hausbesitzer oder Vermieter halten sich daran. Ob dies nun aus Unwissenheit geschieht, mag dahingestellt sein. Doch diese Pflicht, den Energieausweis vorzuzeigen, wird größtenteils ignoriert.

Energieeffizienz oftmals falsch

Leider gibt es auch hier Angaben, die dem Verbraucher etwas vorgaukeln. Denn oftmals sind die Angaben im Energieausweis falsch, was dann wiederum ein offensichtlicher Betrug ist. Schlimmer noch, die Strafen sind jetzt auch noch empfindlich erhöht worden. Dies sollte verhindern, dass gegen die Energieausweispflicht verstoßen wird. Doch viel geholfen hat dies nicht, denn immer noch fehlen bei Inseraten wesentliche Angaben zum Energieverbrauch, Heizungsart und der Hinweis auf den EnEV. Dies sind allerdings Pflichtangaben, doch nur die wenigsten halten sich daran. So muss auch beim Verkauf eines Hauses oder Wohnung der Energieausweis ausgehändigt werden, was auch für die Vermietung gilt. Doch immer noch fehlt den meisten neuen Mieter, der der Energieausweis nach EnEV, ohne dass es dafür überhaupt eine Begründung gibt. Allerdings ist dieser Bedarfs- oder Verbrauchsausweis gesetzlich geregelt und jeder Mieter oder Käufer hat ein Recht darauf.

Übergangsfrist läuft bald aus

Noch läuft die Übergangsfrist, doch nur noch bis Ende 2015. Danach können empfindliche Geldbußen verhängt werden, also sollte das Energieausweisbeantragen nun zügig vorgenommen werden. Zusätzlich sind viele Heizungen schon so veraltet, dass diese nach den neuen EnEV Richtlinien überhaupt nicht mehr betrieben werden dürfen. Doch hier kann bei der KFW eine Förderung beantragt werden. Genauso wie auch für die Isolierung des gesamten Hauses, denn auch hierfür gibt die KFW Gelder, damit die Energiesparverordnung auch eingehalten werden kann. Daher sollte jetzt jeder Vermieter noch vor Ablauf des Jahres einen Verbrauchsausweis beantragen. Vor allem kann der Energieausweis online beantragt werden, allerdings sollten auch die Energieausweiskosten verglichen werden. Denn gerade beim Energieausweis online gibt es so einige Unterschiede, womit dann doch jeder noch Geld sparen kann.

Energieausweis online beantragen

Hierbei müssen wichtige Angaben zum Gebäude, der Heizung und Anzahl der Wohnungen oder der gesamten Wohnfläche gemacht werden. Selbstverständlich setzt dies auch voraus, dass hier jeder die Angaben auch ehrlich ausfüllt. Somit beträgt das Energieausweisbeantragen nur ungefähr 3 Minuten, wobei der Vorteil, dann doch auf der Hand liegt. Gerade da dann der Energieausweis nach EnEV 10 Jahre gültig ist. So kann auch der Bedarfsausweis direkt online beantragt werden, allerdings ist dieser dann ein wenig teurer. Wichtig sind natürlich auch die Energieausweiskosten, da sich, hier doch für Mieter so einiges verbessern soll. Denn die Energieeffizienz ist hier entscheidend, wobei leider nicht jeder Verbrauchsausweis so wirklich richtig ist. Tests haben ergeben, dass hier oftmals die Angaben geschönt sind, also dass die Häuser bei Weitem nicht den Bestimmungen entsprechen. Somit ist also der Mieter oder Käufer dann doch wieder der Dumme und muss die erhöhten Kosten bezahlen.

Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis

Gerade hier gibt es die größte Unsicherheit, doch es gibt eine fast einfache Lösung. Dabei ist der verbrauchsorientierte Energieverbrauchsausweis die günstigste Variante, denn dieser kostet in der Regel zwischen 25 Euro und 100 Euro. Allerdings geht das nicht für jedes Haus, denn hier müssen mindestens 5 Wohnungen vorhanden sein, oder der Bauantrag muss vor dem ersten November 1977 gestellt worden sein. Weiterhin muss das Gebäude nach der ersten Wärmeschutzverordnung vom Jahr 1977 errichtet oder nachgerüstet worden sein. Alle Häuser, die diese Anforderungen nicht erfüllen, müssen dann den wesentlich teureren Energieausweis beantragen. Dieser schlägt oftmals mit bis zu 500 Euro in die Kasse, womit zu erklären ist, warum viele Hausbesitzer das Energieausweisbeantragen dann doch immer weiter vor sich hin schieben. Somit können die Energieausweiskosten doch ziemlich teuer werden, gerade bei kleineren Wohnhäusern. Für Gebäude, die nicht als Wohnhäuser genutzt werden, kann sowohl der Bedarfsausweis oder der Verbrauchsausweis beantragt werden.

Bedarfsausweis ein aufwendiges Verfahren

Beim Bedarfsausweis wird der eventuelle Energieverbrauch berechnet, was ein ziemlich aufwendiges Verfahren darstellen kann. Hier wird dann geprüft, wie die Hauswände isoliert sind und ob energiesparende Fenster vorhanden sind. Also die gesamte Energieeffizienz des Hauses wird einer genauen Prüfung unterzogen. Hinzu kommt noch, dass die Heizungsunterlagen ebenfalls in die Prüfung einbezogen werden. Diese Prüfung geht dann nicht mehr unbedingt online, denn hier muss das Haus vor Ort begangen werden. Dabei wird für den Bedarfsausweis eine Checkliste abgearbeitet. Somit ist natürlich klar, dass der Bedarfsausweis nicht nur detaillierter ist, sondern daher auch wesentlich teurer. So können allerdings auch Schwachstellen gefunden und herausgearbeitet werden, damit das Haus dann alle Anforderungen erfüllt. Hier kommt dann oftmals auch wieder die KFW ins Spiel, da diese viele Sanierungen im Bereich Energieeffizienz fördert. Daher sollte hier immer vorher eine Förderung beantragt werden, damit dann die Arbeiten schnell und zügig erledigt werden können.

Verbrauchsausweis sagt nur wenig aus

Gerade der Verbrauchsausweis ist nur sehr wenig aussagekräftig, vor allem da dieser dann auch noch online beantragt werden kann. Hier kommt niemand vorbei und prüft die Angaben, womit dann der niedrige Preis zu erklären ist. So wird die tatsächlich verbrauchte Energie angezeigt, wozu nicht nur die Heizung gehört, sondern auch die Warmwasserzubereitung. Diese Werte werden in Kilowattstunden und Quadratmeter Nutzfläche des Gebäudes angegeben. Hier werden in der Regel die letzten drei Heizkostenrechnungen als Bezugsquelle genommen. Diese Heizkosten sagen daher auch nur wenig über das Gebäude selbst, da jeder Mieter andere Gewohnheiten beim Heizen hat. Daher lassen sich bei diesem Ausweis nur wenige Aussagen über den zukünftigen Bedarf machen.

Mangelhafte Aussagekraft beim Energieausweis

Auf Grundlage von verschiedenen Bedarfsausweisen für ein und dasselbe Haus kamen unterschiedliche Ergebnisse heraus. Denn gerade nach einer Sanierung wurden dann voraussichtliche Einsparungen anerkannt, die dann nachher nicht eingehalten werden konnten. Somit ist der Energieausweis immer noch besser und vor allem gültig, wobei dieser ab nächstem Jahr strengere Pflicht ist. Derzeit läuft noch die Übergangsfrist, doch ab nächstem Jahr sollte jeder den Energieausweis nach EnEV haben. Dann kann es doch erheblich an Bußgelder kosten, vor allem da diese Angaben dann schon in den Annoncen vorhanden sein müssen. Bisher wird dies gerade von Vermietern bisher nicht gemacht, doch damit ist dann Ende 2015 Schluss. Über die genaue Höhe eines Bußgeldes entscheiden dann wahrscheinlich mal wieder die Städte und Kommunen, womit sich hier dann doch einige Unterschiede ergeben.

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