Berichte & Ratgeber

Bestellerprinzip bei privaten Vermietungen

Bestellerprinzip bei privaten Vermietungen


Was ist passiert?

Der Gesetzgeber hat Mitte 2016 ein Gesetz erlassen, welches festlegt, dass bei der privaten Wohnraumvermietung die Provision von demjenigen gezahlt wird, der den Makler beauftragt.

Es nennt sich das Bestellerprinzip.

Dieses Gesetz betrifft jedoch nur den privaten Wohnungsmarkt im Bereich Vermietung.

Beim Verkauf einer Immobilie und im gewerblichen Vermietungsmarkt ändert sich nichts. Alles bleibt, wie es bisher war. Hier gilt das Bestellerprinzip für Makler nicht.

Was bedeutet dies für Sie als Vermieter?

Wenn Sie als Vermieter die private Wohnungsvermietung einem professionellen Immobilienmakler überlassen möchten, fallen für Sie als Vermieter Kosten in Form einer Maklerprovision an. Diese Maklerprovision können Sie steuerlich geltend machen, indem Sie diese Kosten von den Miet-Einnahmen abziehen.

Warum von Schlapp Immobilien?

Als modernes Immobilienmakler Büro arbeiten wir mit Werkzeugen der Neuzeit, die auch Sie überzeugen werden:

  • Sie können jederzeit nachvollziehen, welche Aktivitäten wir bei der Vermarktung Ihres Objektes verfolgen.
  • Damit die Gefahr von Mietausfällen gemindert wird, wird die Bonität und Zuverlässigkeit eines jeden infrage kommenden Mieters von uns geprüft.
  • Sie sind nicht mit langfristigen Alleinaufträgen an uns gebunden.
  • Wir fertigen auf Wunsch den Mietvertrag für Sie an. Natürlich ist dieser auf dem aktuellen Rechtsstand.
  • Durch unsere tägliche Arbeit am Markt, garantieren wir eine professionelle Arbeitsweise.
  • Eine persönliche Betreuung und Beratung mit allen Geschäftspartnern ist für uns selbstverständlich.

Gerne unterbreiten wir Ihnen unser Angebot. Sprechen Sie uns unverbindlich an!

Über unser Formular können Sie uns Ihr Objekt anbieten oder nehmen per E-Mail Kontakt zu uns auf: vermieterservice(@)schlapp-immobilien.de

Kontakt zu uns

Adresse

von Schlapp Immobilien
Nadia Schlapp

Schimmelhof 1
54338 Schweich

  • Telefon

    Tel.: 06502 - 9356658

  • Email

    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

  • Fax

    06502 - 6044999

Weiterlesen: Bestellerprinzip bei privaten Vermietungen

Immobilienmakler werden - Wie geht das ?

Das Berufsfeld Immobilienmakler

Immobilienmakler werden


Es gibt Dinge, die nie an Wert verlieren. Dazu gehören u.a. Grundstücke und Gebäude in den unterschiedlichsten Regionen. Der Ansprechpartner für alle Fragen, die sich auf diese "Dinge" beziehen, ist der Immobilienmakler. Bei dieser Tätigkeit handelt es sich um einen Beruf, der als selbstständiger Gewerbetreibender ausgeübt wird. Im Mittelpunkt seiner Arbeit steht die Vermittlung solcher Grundstücke oder Gebäude sowie im Hinblick darauf der Nachweis für einen Miet- bzw. Kaufvertrag. Es gibt die Möglichkeit, den Beruf der Immobilienmakler nach Abschluss einer Ausbildung haupt- oder nebenberuflich auszuüben. 

Die Ausbildung zum Immobilienmakler

Für die Tätigkeit als Immobilienmakler bedarf es neben einer behördlichen Genehmigung einen Sachkundenachweis. Die Grundlage dafür ist in § 34c der Gewerbeordnung begründet. Bei der Beantragung und vor der Ausbildung zum Immobilienmakler, ist der Nachweis über das Vorliegen geordneter Vermögensverhältnisse sowie die persönliche Zuverlässigkeit nachzuweisen. Daher darf für die seriöse Tätigkeit eines Maklers keine Verurteilung hinsichtlich einer Insolvenzstraftat oder aufgrund eines Betrugsdeliktes vorliegen. In Bezug auf den Beruf gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine gesetzliche Regelung für die Ausbildung zum Immobilienmakler. Allerdings besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen einer freiwilligen Qualifizierung weiterzubilden. Damit bietet sich nach der Ausbildung zum Immobilienmakler die sichere Basis, nicht für Haftungsfälle zur Verantwortung gezogen zu werden. Am Ende der dreijährigen Ausbildung zum Makler steht der Titel eines Immobilienkaufmannes oder einer Immobilienkauffrau. Während der Ausbildung zum Makler werden alle wesentlichen Grundlagen für die Tätigkeit vermittelt. Selbst vom Immobilienverband Deutschland ist die Berufsausbildung zum Makler anerkannt und wird als Mindestanspruch in Bezug auf die Qualifikation zum Immobilienmakler empfohlen. Auf der anderen Seite steht der Abschluss zum "Geprüften Immobilienmakler", den vereinzelte Einrichtungen als Makler spezifische Schulung anbieten, die nach erfolgreichen Vermittlungen eine Maklerempfehlung nach sich zieht. Die Grundlagen zum Makler werden hängen vom jeweiligen Unternehmen ab, wie die Stellenausschreibung unter Karriere aufzeigt.

Die Vielseitigkeit eines Immobilienmaklers

Deutlich wird das breite Spektrum vom Beruf des Immobilienmaklers anhand der verschiedenen Vermittlungsobjekte. Diese variieren je nach Lage innerhalb einer Region, wie allein der Blick in Grundbücher verdeutlicht. Es gibt zum einen Einfamilienhäuser in den verschiedensten Lagen oder auch Mehrfamilienhäuser mit den entsprechenden Grundstücken. Ein breites Spektrum bietet sich zudem mit den individuellen Gewerbegrundstücken, für deren Vermittlung nach einem guten Grundstücksgeschäft als Dankeschön eine Maklerempfehlung erfolgt. Dadurch wird wiederum deutlich, dass hier verschiedene Spezialisierungen in Bezug auf die Tätigkeit als Immobilienmakler möglich sind. Sie haben die Möglichkeit, alle Gebäude oder nur eine bestimmte Grundstücksart mit in ihr Aufgabenportfolio aufzunehmen. Neben unzähligen Grundstücken in den verschiedensten Lagen lernen Menschen nach der Aufnahme der Tätigkeit als Immobilienmakler ständig verschiedene Menschen kennen. Auf diese Weise kommt es zusätzlich nach der Ausbildung zum Immobilienmakler zu einer Erweiterung des Wissensstandes, weil jede Situation bei einem Grundstücksgeschäft anders ausfällt. 

Weitere Tätigkeiten

Beim Immobilienkaufmann ist dessen Aufgabenspektrum breiter ausgedehnt. Schließlich kommt es im Rahmen der Tätigkeit zur Unterstützung von Immobilienfachleuten mit unterschiedlichsten Spezialisierungen. Ferner erfolgt eine Betreuung von Eigentümern oder möglichen Interessenten. Des Weiteren fällt die Organisation und Durchführung von Besichtigungen der Grundstücke und Häuser in den Aufgabenbereich. Ein Immobilienmakler hält ferner den Kontakt zu Banken und Versicherungen. Zu den weiteren Aufgaben kann nach dem Makler werden außerdem die Erstellung eines Finanzierungskonzeptes gehören. Viele Aufgaben ziehen als Ergebnis eine Maklerempfehlung nach sich.

Mögliche andere Facetten auf dem Weg zur Maklerprovision

Wie bei jeder Tätigkeit wird es bei der Ausübung vom Immobilienkaufmann oder vom Immobilienmakler, nicht ohne Probleme ausgehen. Nicht jeder Kaufvertrag wird gelingen, da es sich ein Käufer oder Verkäufer kurzfristig anders überlegt. Fast scheint es, dass alle Arbeit nach dem Makler werden, für eine gute Maklerprovision umsonst gewesen ist. Doch das sollte niemand von der Weiterarbeit oder vom Entschluss Immobilienmakler werden abhalten, da die nächste Makler Empfehlung schon folgt. Es ist genauso gut möglich, dass ein Immobiliengeschäft gar nicht erst weitergeführt wird, da irgendwelche Baurichtlinien dagegen sprechen. Mitunter geht die schon sicher geglaubte Maklerprovision verloren. Beim Makler werden jedoch regelmäßig Grundstücke vermittelt. Dabei handelt es sich um Aspekte, die in jedem anderen Beruf wie dem Immobilienmakler in anderen Formen vorkommen. Der Fortführung der Tätigkeit nach dem Immobilienmakler werden steht dennoch nichts im Wege. Nach erfolgreicher Vermittlung von Grundstücken oder Gebäuden ist der Dank in Form der Maklerempfehlung oder der Maklerprovision bald wieder spürbar.

Abschließende Betrachtung

Es bietet sich Ihnen als Immobilienmakler und mit dem Verdienst durch die Maklerprovision ein Berufsweg. Sie erhalten, egal ob Neu- oder Quereinsteiger, Unterstützung von einem bundesweit tätigem Team. Ist der erste Auftrag erfolgreich abgeschlossen, bietet die Maklerempfehlung eine gute Basis für den weiteren Berufsweg. Als Lohn erwartet Sie nach der Ausbildung die Maklerprovision. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie 30 oder 60 Jahre sind. Mit dem Entschluss zur Tätigkeit als Immobilienmakler, ob hauptberuflich oder nebenberuflich, finden Sie einen Weg in eine neue Zukunft mit einem guten Verdienst durch die Maklerprovision. Als besonders bequem erweist sich der Umstand, dass die Ausübung der Tätigkeit bequem aus der eigenen Wohnung möglich ist. Damit sind weite Fahrtwege zu einem Arbeitgeber nicht mehr erforderlich.

Bewerben Sie sich jetzt und werden Sie ein Teil unseres Teams in Ihrer Region!

Immobilienmakler werden

S. Hofschlaeger  / pixelio.de

Kontakt zu uns

Adresse

von Schlapp Immobilien
Nadia Schlapp

Schimmelhof 1
54338 Schweich

  • Telefon

    Tel.: 06502 - 9356658

  • Email

    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

  • Fax

    06502 - 6044999

Weiterlesen: Immobilienmakler werden - Wie geht das ?

Verkaufs-Ratgeber

Leitfaden für den erfolgreichen Immobilienverkauf


Diesen Leitfaden für Immobilienverkäufer stellen wir Ihnen hier als Hilfestellung zu Verfügung.

Hier erhalten Sie viele nützliche Tipps und Anregungen, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten.

Für Informationen einfach auf das jeweilige Kapitel klicken.

1. 2.
3. 4.
5. 6.
7. 8.
9. 10.
11. 12.
13. 14.
15. 16.
17. 18.
19. 20.
21. 22.
23. 24.
25. 26.
27. 28.
29. 30.
31. 32.
33. 34.
35. 36.
37.  

Kontakt zu uns

Adresse

von Schlapp Immobilien
Nadia Schlapp

Schimmelhof 1
54338 Schweich

  • Telefon

    Tel.: 06502 - 9356658

  • Email

    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

  • Fax

    06502 - 6044999

Weiterlesen: Verkaufs-Ratgeber

Die Energieausweis Pflicht seit 2014 und seine Auswirkungen

Die Energieausweis Pflicht

Energieausweis Pflicht seit 2014


Seit dem ersten Mai 2014 ist die neue und verschärfte Energieausweispflicht in Kraft, doch die wenigsten Hausbesitzer oder Vermieter halten sich daran. Ob dies nun aus Unwissenheit geschieht, mag dahingestellt sein. Doch diese Pflicht, den Energieausweis vorzuzeigen, wird größtenteils ignoriert.

Energieeffizienz oftmals falsch

Leider gibt es auch hier Angaben, die dem Verbraucher etwas vorgaukeln. Denn oftmals sind die Angaben im Energieausweis falsch, was dann wiederum ein offensichtlicher Betrug ist. Schlimmer noch, die Strafen sind jetzt auch noch empfindlich erhöht worden. Dies sollte verhindern, dass gegen die Energieausweispflicht verstoßen wird. Doch viel geholfen hat dies nicht, denn immer noch fehlen bei Inseraten wesentliche Angaben zum Energieverbrauch, Heizungsart und der Hinweis auf den EnEV. Dies sind allerdings Pflichtangaben, doch nur die wenigsten halten sich daran. So muss auch beim Verkauf eines Hauses oder Wohnung der Energieausweis ausgehändigt werden, was auch für die Vermietung gilt. Doch immer noch fehlt den meisten neuen Mieter, der der Energieausweis nach EnEV, ohne dass es dafür überhaupt eine Begründung gibt. Allerdings ist dieser Bedarfs- oder Verbrauchsausweis gesetzlich geregelt und jeder Mieter oder Käufer hat ein Recht darauf.

Übergangsfrist läuft bald aus

Noch läuft die Übergangsfrist, doch nur noch bis Ende 2015. Danach können empfindliche Geldbußen verhängt werden, also sollte das Energieausweisbeantragen nun zügig vorgenommen werden. Zusätzlich sind viele Heizungen schon so veraltet, dass diese nach den neuen EnEV Richtlinien überhaupt nicht mehr betrieben werden dürfen. Doch hier kann bei der KFW eine Förderung beantragt werden. Genauso wie auch für die Isolierung des gesamten Hauses, denn auch hierfür gibt die KFW Gelder, damit die Energiesparverordnung auch eingehalten werden kann. Daher sollte jetzt jeder Vermieter noch vor Ablauf des Jahres einen Verbrauchsausweis beantragen. Vor allem kann der Energieausweis online beantragt werden, allerdings sollten auch die Energieausweiskosten verglichen werden. Denn gerade beim Energieausweis online gibt es so einige Unterschiede, womit dann doch jeder noch Geld sparen kann.

Energieausweis online beantragen

Hierbei müssen wichtige Angaben zum Gebäude, der Heizung und Anzahl der Wohnungen oder der gesamten Wohnfläche gemacht werden. Selbstverständlich setzt dies auch voraus, dass hier jeder die Angaben auch ehrlich ausfüllt. Somit beträgt das Energieausweisbeantragen nur ungefähr 3 Minuten, wobei der Vorteil, dann doch auf der Hand liegt. Gerade da dann der Energieausweis nach EnEV 10 Jahre gültig ist. So kann auch der Bedarfsausweis direkt online beantragt werden, allerdings ist dieser dann ein wenig teurer. Wichtig sind natürlich auch die Energieausweiskosten, da sich, hier doch für Mieter so einiges verbessern soll. Denn die Energieeffizienz ist hier entscheidend, wobei leider nicht jeder Verbrauchsausweis so wirklich richtig ist. Tests haben ergeben, dass hier oftmals die Angaben geschönt sind, also dass die Häuser bei Weitem nicht den Bestimmungen entsprechen. Somit ist also der Mieter oder Käufer dann doch wieder der Dumme und muss die erhöhten Kosten bezahlen.

Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis

Gerade hier gibt es die größte Unsicherheit, doch es gibt eine fast einfache Lösung. Dabei ist der verbrauchsorientierte Energieverbrauchsausweis die günstigste Variante, denn dieser kostet in der Regel zwischen 25 Euro und 100 Euro. Allerdings geht das nicht für jedes Haus, denn hier müssen mindestens 5 Wohnungen vorhanden sein, oder der Bauantrag muss vor dem ersten November 1977 gestellt worden sein. Weiterhin muss das Gebäude nach der ersten Wärmeschutzverordnung vom Jahr 1977 errichtet oder nachgerüstet worden sein. Alle Häuser, die diese Anforderungen nicht erfüllen, müssen dann den wesentlich teureren Energieausweis beantragen. Dieser schlägt oftmals mit bis zu 500 Euro in die Kasse, womit zu erklären ist, warum viele Hausbesitzer das Energieausweisbeantragen dann doch immer weiter vor sich hin schieben. Somit können die Energieausweiskosten doch ziemlich teuer werden, gerade bei kleineren Wohnhäusern. Für Gebäude, die nicht als Wohnhäuser genutzt werden, kann sowohl der Bedarfsausweis oder der Verbrauchsausweis beantragt werden.

Bedarfsausweis ein aufwendiges Verfahren

Beim Bedarfsausweis wird der eventuelle Energieverbrauch berechnet, was ein ziemlich aufwendiges Verfahren darstellen kann. Hier wird dann geprüft, wie die Hauswände isoliert sind und ob energiesparende Fenster vorhanden sind. Also die gesamte Energieeffizienz des Hauses wird einer genauen Prüfung unterzogen. Hinzu kommt noch, dass die Heizungsunterlagen ebenfalls in die Prüfung einbezogen werden. Diese Prüfung geht dann nicht mehr unbedingt online, denn hier muss das Haus vor Ort begangen werden. Dabei wird für den Bedarfsausweis eine Checkliste abgearbeitet. Somit ist natürlich klar, dass der Bedarfsausweis nicht nur detaillierter ist, sondern daher auch wesentlich teurer. So können allerdings auch Schwachstellen gefunden und herausgearbeitet werden, damit das Haus dann alle Anforderungen erfüllt. Hier kommt dann oftmals auch wieder die KFW ins Spiel, da diese viele Sanierungen im Bereich Energieeffizienz fördert. Daher sollte hier immer vorher eine Förderung beantragt werden, damit dann die Arbeiten schnell und zügig erledigt werden können.

Verbrauchsausweis sagt nur wenig aus

Gerade der Verbrauchsausweis ist nur sehr wenig aussagekräftig, vor allem da dieser dann auch noch online beantragt werden kann. Hier kommt niemand vorbei und prüft die Angaben, womit dann der niedrige Preis zu erklären ist. So wird die tatsächlich verbrauchte Energie angezeigt, wozu nicht nur die Heizung gehört, sondern auch die Warmwasserzubereitung. Diese Werte werden in Kilowattstunden und Quadratmeter Nutzfläche des Gebäudes angegeben. Hier werden in der Regel die letzten drei Heizkostenrechnungen als Bezugsquelle genommen. Diese Heizkosten sagen daher auch nur wenig über das Gebäude selbst, da jeder Mieter andere Gewohnheiten beim Heizen hat. Daher lassen sich bei diesem Ausweis nur wenige Aussagen über den zukünftigen Bedarf machen.

Mangelhafte Aussagekraft beim Energieausweis

Auf Grundlage von verschiedenen Bedarfsausweisen für ein und dasselbe Haus kamen unterschiedliche Ergebnisse heraus. Denn gerade nach einer Sanierung wurden dann voraussichtliche Einsparungen anerkannt, die dann nachher nicht eingehalten werden konnten. Somit ist der Energieausweis immer noch besser und vor allem gültig, wobei dieser ab nächstem Jahr strengere Pflicht ist. Derzeit läuft noch die Übergangsfrist, doch ab nächstem Jahr sollte jeder den Energieausweis nach EnEV haben. Dann kann es doch erheblich an Bußgelder kosten, vor allem da diese Angaben dann schon in den Annoncen vorhanden sein müssen. Bisher wird dies gerade von Vermietern bisher nicht gemacht, doch damit ist dann Ende 2015 Schluss. Über die genaue Höhe eines Bußgeldes entscheiden dann wahrscheinlich mal wieder die Städte und Kommunen, womit sich hier dann doch einige Unterschiede ergeben.

Kontakt zu uns

Adresse

von Schlapp Immobilien
Nadia Schlapp

Schimmelhof 1
54338 Schweich

  • Telefon

    Tel.: 06502 - 9356658

  • Email

    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

  • Fax

    06502 - 6044999

Weiterlesen: Die Energieausweis Pflicht seit 2014 und seine Auswirkungen